Beim Coop in Turbenthal hat es eine grosse Verbotstafel. Sie untersagt Unberechtigten das Fahren und Parken auf einem privaten Grundstück. Des Weiteren definiert sie Ausnahmen: Anwohner und Coop-Kunden.
Dass diese „während den“ und nicht „während der“ Geschäftsöffnungszeiten zu den Berechtigten gehören, mag der Schweizer Unart geschuldet sein, den Genitiv („Wes-Fall“) vermehrt zu Gunsten des Dativs („Wem-Fall) fallen zu lassen.
Schon im Dezember 1983, als das Schild aufgestellt wurde, war es jedoch falsch, – wie hier geschehen – den Dativ durch den Nominativ („Wer-Fall“) zu ersetzen.
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