Einundvierzig Jahre falsch

Einundvierzig Jahre falsch

Beim Coop in Turbenthal hat es eine grosse Verbotstafel. Sie untersagt Unberechtigten das Fahren und Parken auf einem privaten Grundstück. Des Weiteren definiert sie Ausnahmen: Anwohner und Coop-Kunden.

Dass diese „während den“ und nicht „während der“ Geschäftsöffnungszeiten zu den Berechtigten gehören, mag der Schweizer Unart geschuldet sein, den Genitiv („Wes-Fall“) vermehrt zu Gunsten des Dativs („Wem-Fall) fallen zu lassen.

Schon im Dezember 1983, als das Schild aufgestellt wurde, war es jedoch falsch, – wie hier geschehen – den Dativ durch den Nominativ („Wer-Fall“) zu ersetzen.

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