Auf meinem Weg zum Bahnhof unterquere ich die Umfahrungsstrasse und die Bahnlinie. Mein Weg folgt der alten Tösstalstrasse, jenem Strassenstück also, das früher – vor sehr vielen Jahren – von Rikon via Rämismühle nach Turbenthal geführt hat. Später war die Strasse zwischen Rämismühle und Zell und durchs Gelände der Heimstätte verlaufen. Jetzt wird auch diese (das heutige Zentrum Rämismühle) umfahren.
Die Durchfahrt durch die Unterführung ist heute für Autos und Motorräder verboten, ausser für den landwirtschaftlichen Verkehr. Dies ist sehr angenehm, da man sich darauf einstellen kann, dass die wirklich sehr schmale Strasse meistens frei ist.
Schwierig wurde es jedoch gestern: Ein Auto war von der Ortschaft Rämismühle her kommend durch die Unterführung gefahren. Eine Velofahrerin, die meinen Weg fast jeden Tag kreuzt, war offenbar erschrocken oder hatte sich durch das drängelnde Auto gestresst gefühlt. Auf alle Fälle versuchte sie auf meiner Seite der Unterführung wieder loszufahren, nachdem sie hatte anhalten müssen. Die Autofahrerin versuchte derweil mehr oder weniger erfolglos, sich vorbeizuzwängen.
Mit meinen Überlegungen komme ich auf keinen grünen Zweig: Auch wenn die Autofahrerin älter war, hätte sie wissen können, dass es unterdessen eine neue, speziell für Autos gebaute Strasse gibt. Auch sah ihr Gefährt eher wie ein kleiner Subaru oder Mazda aus als wie ein Traktor oder ein Heuwagen – fiel also kaum in die Kategorie „Landwirtschaftliche Fahrzeuge“. Das Auto-Fahrverbot hätte ihr ebenso nicht entgangen sein dürfen.
Wenn also keine einzige Regel dafür gesprochen hätte, dass sie da hätte durchfahren dürfen, hätte sie doch mindestens den Anstand haben dürfen, nicht so zu tun als gehöre die Strasse ihr persönlich …
Das Fahrverbots-Schild Der Fussweg von der alten Tösstalstrasse zur Mühlestrasse Die selbe Strecke für Autos