Verunreinigung ohne Schaden

Verunreinigung ohne Schaden

Mit gut 400 Jugendlichen zwischen 15 und 20 Jahren im Zug unterwegs zu sein, ist ein Abenteuer, das nicht so gewaltig gross ist, wie man annehmen könnte. Schliesslich waren die Jugendlichen auf acht Wagen verteilt und betreut von jeweils einer erwachsenen Begleitperson. Auch waren jeweils zwei Leute dabei, die entweder zum organisierenden Schüler/innen-Organisations-Vorstand („SOV“) gehörten oder ihm in dieser Angelegenheit halfen.

Abenteuerlich jedoch war der Umgang mit dem etwas gar eifrigen Kondukteur/Zugbegleiter/Kundenberater/…, der uns betreute: Sein grösstes Anliegen schien die rigorose Umsetzung und Ahndung des Verstosses von Ziff. 103.1, T600 zu sein: „Verunreinigung ohne Schaden“. Er ging durch den Zug, drohte allen, die ihre Schuhe auf das Polster stellten oder dieses schon nur mit den Spitzen berührten, mit einer Busse von 25 Franken bei Barzahlung, bzw. 55 Franken bei Rechnungsstellung. Diese Drohung wiederholte er über den Lautsprecher und setzte sie schliesslich in die Tat um.

Nun weiss ich gar nicht, wie gross mein Mitleid gegenüber jenen Jugendlichen sein soll, die ihn schliesslich fragen mussten, ob sie den Betrag auch twinten könnten.

Weil sie das nötige Bargeld nicht dabei hatten …

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